HAUSVERWALTUNG

Sie wissen aber nicht welche Aufgaben und welche Befugnisse ein Hausverwalter hat? Wir möchten Ihnen unsere fünf Aufgabenbereiche vorstellen, die Vertragsverwaltung, das Rechnungswesen, die Allgemeine Verwaltung, das Konfliktmanagement und das Technische Gebäudemanagement, aufgeteilt in die Kategorien Vermietung, Verwaltung und Abrechnung.

 
 

     
 

VERWALTUNG

Vertragsverwaltung:

Wir erfassen für Vermieter und Mieter alle notwendigen Stammdaten. Wir stellen vereinbarte Mietsicherheiten sicher. Wir kontrollieren Mietzahlungen und Nebenkosten und fertigen Mahnungen und Mahnbescheide. Wir überprüfen das Mietzinsniveau und führen Anpassungen nach oben oder unten durch.

Allgemeine Verwaltung:

Der Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen gehört ebenso wie die Abnahme und Übergabe der Mieteinheiten zu unseren Aufgaben. Wir überwachen den Versicherungsschutz für das Objekt und regulieren alle Schadensfälle. Die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten werden von uns ebenso geprüft, wie die Gewährleistungsansprüche und die Minderungen.

Konfliktmanagement:

Wo Menschen leben entstehen Konflikte. Wir erarbeiten gemeinsam mit den Mietern und Vermietern sachgerechte Lösungen zur Bewältigung von Problemen. Auch für nachbarschaftliche Streitigkeiten stehen wir Ihnen als Partner und Schlichter zur Verfügung.

Technisches Gebäudemanagement:

Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts sicher. Wir schließen oder kündigen Liefer- und Wartungsverträge. Die Vergabe und Durchführung von Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten wird von uns organisiert. Dabei steht Ihnen unser extra verpflichteter Hausmeisternotdienst zur Verfügung.

ABRECHNUNG

Wir wickeln für die Vermieter den Zahlungsverkehr ab. Wir rechnen alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ab. Wir erstellen Nebenkostenabrechnungen und passen Vorauszahlungen an.
Dabei legen wir Wert darauf, daß die Zahlungsfristen eingehalten werden, in dem wir den Zahlungsverkehr beobachten und erfassen.
So kann kontrolliert und ggf. belegt werden: Wer? Wann? Wie viel? Und Warum? gezahlt hat oder zahlen muss.

 
   

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