GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit dem Recht des kaufmännischen Unternehmens. In der Praxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Unternehmer nicht die für sie günstigste Unternehmensform wählen bzw. bei der gewählten Unternehmensform nicht ausreichend über die Chancen und Risiken informiert sind. Von vorrangiger Bedeutung sind hierbei die Haftungsfragen. Hier herrscht bei vielen Unternehmern ein Defizit.

 
         
 

Beispielsweise:

Eine GmbH befindet sich in der Insolvenz. Es bestehen große Schwierigkeiten, die Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. In einem solchen Fall muss der Geschäftsführer der GmbH darüber informiert sein, daß gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 266 a StGB die persönliche Haftung für ihn normieren. Allerdings nicht für die Gesamtbeiträge, sondern nur für die rückständigen Arbeitnehmerbeiträge. Vor diesem Hintergrund muss es sein vorrangiges Ziel sein, vorwiegend rückständige Arbeitnehmeranteile zu tilgen, um so seine persönliche Haftung zu minimieren.

Aber auch ohne mögliche Insolvenz ist eine umfassende Betreuung für jedes Unternehmen von immenser Bedeutung, um allen möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Bei all diesen Fragen können wir Ihnen hilfreich zur Seite stehen und kompetente Lösungen bieten.

 
   

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